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BGB § 2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung

BGB § 2195 Verhältnis von Auflage und Zuwendung

[ Auszug: Die Unwirksamkeit einer Auflage hat die Unwirksamkeit der unter der Auflage gemachten Zuwendung nur zur Folge, wenn anzunehmen ist, dass der Erblasser die Zuw ... ]